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Rechtsberatung

Wir verstehen uns als Kanzlei, die das Staats- und Verwaltungsrecht nicht nur kennt, sondern durchdringt. Auf dieser Basis bieten wir unsere Beratung an: vorausschauend und passgenau. Wir beraten mit Blick auf die staatliche Aufgabenerfüllung und Aufsicht, bei unsicherer Auslegung und Anwendung von Rechtsregeln, wenn Verwaltungsverträge ausgehandelt oder Verantwortlichkeiten geklärt werden müssen. Wir finden pragmatische Lösungen für alle unsere Klienten, gerade weil wir die dogmatischen Anforderungen des öffentlichen Rechts bestens kennen.

 

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